ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
StablePak GmbH
Stögersdorf 36a/6
8562 Stögersdorf
1. Allgemeiner Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden für jegliche Geschäfte zwischen der StablePak GmbH (im Folgenden bezeichnet als „Verkäufer“) und anderen Unternehmen (im Folgenden bezeichnet als „Kunde“) Anwendung. Bei Geschäftsbeziehungen mit Privatpersonen werden diese Bedingungen ebenfalls angewendet, soweit sich die Bedingungen nicht im Widerspruch mit dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) befinden.
Die vorliegenden Bedingungen gelten sowohl für jegliche Lieferungen und Verkäufe vom Verkäufer an den Kunden, als auch für alle sonstigen Leistungen die der Kunde vom Verkäufer in Anspruch nimmt.
Die Anwendung der AGB erfolgt ausschließlich, Abweichungen, Abwandlungen oder Ergänzungen hierzu sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung als angenommen anzusehen.
Bei Abweichungen zwischen der deutschen und englischen Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen Unstimmigkeiten ist ausschließlich der Wortlaut der deutschen Fassung gültig.
2. Vertragsschluss
Vom Verkäufer erstellte Angebote sind im Regelfall freibleibend, sofern nicht explizit als bindend gezeichnet. Irrtümer und Tippfehler vorbehalten.
Das Weiterleiten, Vervielfältigen oder anderweitige Zurverfügungstellung, von vom Verkäufer erstellten Dokumenten, gegenüber Dritten bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Der Verkäufer ist jedenfalls berechtigt die Dokumente unmittelbar retour zu fordern, sofern es zu keinem Vertragsschluss kommt.
Definiert wird der Vertragsschluss durch den Versand einer Auftragsbestätigung seitens des Verkäufers an den Kunden und gilt als geschlossen, sofern der Kunde in den folgenden zwei Werktagen keinen Widerspruch einlegt. Jedenfalls sind die AGB inhaltlicher Teil einer Auftragsbestätigung und somit Bestandteil des Vertragsschlusses.
Bei Bestellungen über den Webshop gilt eine Eingangsbestätigung noch nicht als Vertragsschluss, erst eine nachgehende Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware stellt einen solchen Vertragsschluss dar.
Sollten Vereinbarungen mündlich oder telefonisch getroffen werden, bedürfen sie der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.
3. Preise
Die in einer Auftragsbestätigung angeführten Preise gelten generell als verbindlich, der Verkäufer behält sich jedoch das Recht vor, bei Änderungen von Rohstoffpreisen, Lohn- oder Betriebskosten, die angebotene Ware betreffend, Preisänderungen vorzunehmen, sofern die Lieferung der Ware noch nicht erfolgt ist.
Ausgewiesene Preise verstehen sich im Regelfall als Nettopreise in Euro (€), zuzüglich der am Auslieferungstag gültigen Umsatzsteuer und ab einem Warenwert von 200€ frachtfrei der Lieferadresse, bei Verlangen einer bestimmten und teureren Versandmethode seitens des Kunden, sind die zusätzlich angefallenen Kosten vom Kunden zu tragen. Lieferbedingung CPT INCOTERM 2020
Die Preise setzen die Abnahme der bestellten Mengen in einem Posten voraus, etwaige Teillieferungen sind unabhängig davon möglich. Nicht entgegengenommene Ware wird jedenfalls verrechnet und zu Lasten des Kunden eingelagert.
Beim Vereinbaren eines Palettentauschs gilt die Warenanlieferung als Zeitpunkt zur Durchführung, nicht getauschte Paletten werden zum jeweiligen Tagespreis verrechnet.
4. Zahlungsbedingungen
Die anwendbare Zahlungsbedingung ist auf der Auftragsbestätigung und/oder Rechnung ausgewiesen, bestimmt aber jedenfalls ein Zahlungsziel von 14 Tagen netto nach Erhalt der Ware. Rechnungen werden im Normalfall digital (zB. per E-Mail) übermittelt.
Der Kunde ist nur mittels schriftlicher Bestätigung des Verkäufers zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung der Zahlungsverpflichtung berechtigt.
Bei Ausbleiben einer vereinbarten Zahlung oder Leistung seitens des Kunden, so ist der Verkäufer berechtigt, unter Definition einer Nachfrist, auf die Erfüllung des Vertrags zu bestehen und seine eigenen Verpflichtungen aufzuschieben, eine dementsprechende Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen, den offenen Betrag fällig zu stellen, zukünftige Bestellungen nur gegen Vorauszahlung anzunehmen und Verzugszinsen ab Fälligkeit in der Mindesthöhe der üblichen Bankzinssätze zu verrechnen.
Im Falle eines Zahlungsverzugs verpflichtet sich der Kunde dazu, alle durch den Verzug entstandenen Kosten, insbesondere Mahn- und Inkassospesen oder sonstige, durch Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu tragen.
Ist auch die gestellte Nachfrist ohne Begleichung der ausständigen Zahlung abgelaufen, so ist der Verkäufer berechtigt durch schriftliche Meldung vom Vertrag zurückzutreten. Dabei müssen etwaige bereits gelieferte Waren vom Kunden an den Verkäufer retourniert, potenzielle Wertminderungen der Ware abgegolten und allfällig durch den Abwicklungsprozess angefallenen Aufwendungen für den Verkäufer erstattet werden.
5. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
6. Liefertermin
Liefertermine sind ebenso Bestandteil einer Auftragsbestätigung und auf ebenjener ausgewiesen. Eine Lieferung gilt auch dann als fristgerecht, wenn sie um bis zu vier Werktage abweicht.
Sollten keine exakten Liefertermine vereinbart worden sein, so erfolgt die Lieferung in einem entsprechenden Zeitraum. Ein entsprechender Zeitraum definiert zumindest das Datum der Auftragsbestätigung und das Datum der Bekanntgabe der Lieferbereitschaft an den Kunden. Teil- und/oder Vorlieferungen durch den Verkäufer sind jedenfalls zulässig.
Ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche des Kunden, welche Verzug, verspätete Erfüllung oder Nichterfüllung beinhalten, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein potenzieller Schaden vom Verkäufer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Ändert sich der Auftragsinhalt, so müssen Liefertermine schriftlich neu vereinbart werden.
7. Produkteigenschaften
Generell betreffen Angaben zu Abmessungen von (Wellpappe-) Verpackungen die Innendimension in Millimetern (in der Reihenfolge Länge x Breite x Höhe.
Aufgrund von Eigenarten, das Material und dessen Verarbeitung betreffend, können geringfügige Abweichungen nicht ausgeschlossen werden und bilden keinen Anlass zur Beanstandung.
Ebenso kann der Verkäufer für geringfügige Abweichungen in Farbe und Beschaffenheit der Produkte, sowie für branchenübliche Gewichtsunterschiede bis zu 10% nicht in Anspruch genommen werden.
8. Mengenabweichungen
Der Verkäufer behält sich ausdrücklich folgende Mehr- oder Minderlieferungen vor:
bis zu 500 Stück 25%
bis zu 3000 Stück 20%
über 3000 Stück 10%
Etwaige geringfügige Zählfehler oder Sortiermängel bilden keinen Anlass zur Beanstandung.
9. Exakte Liefermenge
Wenn der Kunde auf genaue Stückzahlen besteht, werden ihm Zuschläge verrechnet.
10. Gewährleistung / Mängelrüge
Die gelieferte Ware ist vom Kunden unmittelbar nach Anlieferung zu untersuchen. Wenn eine Mangelrüge nicht innerhalb von sieben Werktagen in schriftlicher Form aufgezeigt wird, gilt die Ware als genehmigt. Für etwaige versteckte Mängel gilt eine Frist von ebenfalls sieben Tagen nach Bewusstwerdung der Mängel, auch hier gilt die schriftliche Meldung an den Verkäufer.
Der Verkäufer erhält im Falle einer Mangelrüge, die innerhalb der Fristen formgerecht gemeldet wurde, die Möglichkeit die bemängelte Ware an Ort und Stelle nachzubessern, sich die bemängelte Ware zur Nachbesserung auf Kosten des Kunden zurücksenden zu lassen, die bemängelte Ware zu ersetzen oder den geleisteten Kaufpreis zu mindern.
Die Abwicklung einer aufgezeigten Mangelrüge hat allenfalls in schriftlich dokumentierter Absprache mit dem Verkäufer zu erfolgen.
Bei Waren, die vom Verkäufer von Unterlieferanten bezogen wurden, wird nicht direkt vom Verkäufer gehaftet. In diesem Fall werden dem Verkäufer zustehende Gewährleistungsansprüche, seitens des Unterlieferanten, direkt an den Kunden übertragen.
11. Produkthaftung
Hierin festgelegte Haftungsbeschränkungen sind allfälligen Abnehmern zu überbinden, mit der Verpflichtung zur weiteren Überbindung.
Sicherheiten, den jeweiligen Kaufgegenstand betreffend, können nur anhand der materialspezifischen Eigenschaften geboten werden.
Der Verkäufer haftet nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungsschäden, Imageschäden oder Datenverlust, jedoch gilt der Ausschluss der Haftung nicht für weitergehende Schadenersatzansprüche nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
Eine etwaige Haftung des Verkäufers wird auf 5% der jeweils betreffenden Auftragssumme begrenzt, unter der Voraussetzung der gerichtlichen Geltendmachung innerhalb eines Jahres nach Ablauf der vereinbarten Gewährleistungsfrist.
Wenn schriftlich nicht anders vereinbart, gilt die Ware „ab Werk“ (EXW) verkauft (Abholbereitschaft), eine Haftung des Verkäufers bezüglich der Ladesicherung wird ausgeschlossen, insbesondere da Verladepersonal des Verkäufers im Sinne des Verkäufers als Erfüllungsgehilfe gilt.
Für Lieferungen, im Allgemeinen, finden die INCOTERMs in der aktuellen Fassung Anwendung.
12. Patent- und musterrechtliche Haftung
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass von ihm an den Verkäufer übermittelte Informationen frei von Marken-, Patent- oder Urheberrechten gegenüber Dritten ist und hat den Verkäufer bei Verletzung davon klag- und schadlos zu halten.
Der Verkäufer lehnt, durch etwaige Rechtsverletzungen Dritter entstandenen, Haftungen, Schadensersatzforderungen oder Klagen ab und ist vom Kunden bei Geltendmachung von Ansprüchen Dritter klag- und schadlos zu halten.
13. Höhere Gewalt
Bei Verhinderung der Vertragsparteien durch Einflüsse höherer Gewalt, werden sie von der terminlich vereinbarten Erfüllung des Vertrags zur Gänze oder in Teilen befreit. Als höhere Gewalt gelten ausschließlich Ereignisse, die unvorhersehbar und unabwendbar für die Vertragsparteien sind und nicht in deren Einflussbereich liegen, dabei sind Streiks oder Arbeitskämpfe als solches anzusehen.
Die Vertragsparteien haben dafür zu sorgen, dass bei höherer Gewalt alle Anstrengungen zur Minderung der Auswirkungen erfolgen und die Gegenpartei laufend über den aktuellen Stand zu informieren, ansonsten werden sie der Gegenpartei gegenüber schadenersatzpflichtig.
Das Nichteinhalten von Terminen oder Fristen durch das Vorherrschen von höherer Gewalt, darf maximal um die Dauer der Auswirkung verlängert werden, jedoch kann im Einvernehmen ein neuer Zeitraum vereinbart werden. Verhindert höhere Gewalt den Kunden jedoch länger als acht Wochen von der Erfüllung des Vertrags, so ist der Verkäufer berechtigt zur Gänze oder in Teilen vom Vertrag zurückzutreten und auf gegebenenfalls bereits erfolgte Leistungen entgeltliche Entlohnung zu bestehen.
14. Stanzwerkzeuge / Klischees
Vom Kunden in Auftrag gegebene Stanzwerkzeuge und Klischees bleiben allenfalls im Besitz des Verkäufers, auch wenn eine anteilige Verrechnung dieser Hilfsmittel erfolgt ist. Werden diese Hilfsmittel für 24 Monate nicht verwendet, hat der Verkäufer das Recht die betroffenen Hilfsmittel vernichten zu lassen. Der Kunde hat jedenfalls die Möglichkeit frühestens vier Wochen vor Ablauf dieser Frist unter Einhaltung einer zweiwöchigen Ankündigungsfrist die Hilfsmittel abzuholen. Diese Möglichkeit basiert auf Freiwilligkeit des Verkäufers und ist jederzeit widerrufbar, zu keinem Zeitpunkt stellt diese Möglichkeit einen Rechtsanspruch für den Kunden dar.
15. Verschlechterung der Vermögenslage
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle von Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden, auf ausstehende Lieferungen, abweichend vom geschlossenen Vertrag, Vorauszahlung oder Sicherstellung zu verlangen.
Sollten etwaig vereinbarte Bedingungen nicht erfüllt werden, so hat der Verkäufer das Recht unbeschadet seiner sonstigen Rechte vom Vertrag zurückzutreten.
16. Datenschutz
Für das Zustandekommen und der Erfüllung eines Vertrags ist die Erhebung von personenbezogenen Daten unabdinglich. Unter Berücksichtigung geltender Vorschriften (beispielsweise DSGVO) erhalten Sie auf Wunsch vom Verkäufer oder dessen Webauftritt nähere Informationen.
17. Geheimhaltung
Nicht öffentlich einsehbare kaufmännische und technische Informationen, sowie Unterlagen, die dem Kunden durch eine Geschäftsbeziehung offenbar werden, sind als Geschäftsgeheimnis anzusehen, der Kunde verpflichtet sich somit zur Geheimhaltung.
Die Weitergabe oder das Überlassen von Unterlagen, insbesondere Zeichnungen und Mustervorlagen, an Dritte ist untersagt. Nur unter Berücksichtigung der urheberrechtlichen Bestimmungen und im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse dürfen Unterlagen weitergegeben werden.
18. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Für alle sich aus einem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Verkäufers sachlich zuständige Gericht. Weiters hat der Verkäufer auch die Möglichkeit das für den Kunden zuständige Gericht heranzuziehen.
Ein mit dem Verkäufer geschlossener Vertrag unterliegt jedenfalls österreichischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und der Verweisungsnormen des IPRG.
Der Erfüllungsort definiert sich jedenfalls durch den Firmensitz des Verkäufers, auch wenn die vereinbarte Übergabe der Ware an einem anderen Ort erfolgt.
19. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags als nichtig angesehen werden, so wird der Vertrag nicht gänzlich unwirksam, stattdessen bleiben die übrigen Bestimmungen dessen ungeachtet gültig. Für eine rechtlich unwirksame Bestimmung gilt eine rechtlich wirksame Bestimmung als vereinbart, die den von den Vertragspartnern wirtschaftlich angestrebten Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahekommt.